Donnerstag, 9. Juni 2011

Dumm, wenn man blöd ist...

Der geneigte Leser macht sich in der Regel von Texten, ihren Inhalten und den Motiven des Verfassers sein eigenes Bild, außer er ist das Opfer von Manipulationen. Oder wenn er blöd ist. Solche Leute verirren sich in der Regel aber gar nicht zum Kavenzmann, denn bei allem Masochismus wollen sie ja nicht ständig schmerzhaft abgebürstet werden.

Insofern ist das im folgenden zitierte Geschmier irgendwo im bedeutungslosen Niemandsland angesiedelt, in der Bedeutung etwa zwischen Staub der Erde und Dreck unter den Fingernägeln, es wäre somit also nicht der Rede wert, aber ab und zu wirft man eben gern mal einen Stein in den Teich, weil dann die Frösche so schön heraushüpfen...


Ankläger, Richter und Henker in einer Person 

Einer dieser Giftfrösche ist „ginger“, unterwegs als vermeintlicher „Medien-Watcher“ – welch ein grausiges Denglisch-Wort. Ein angeblicher Rächer der Witwen und Waisen, der selbsternannte Ankläger, Richter und Möchtegern-Henker in einer Person. Der sich besonders schlau dünkt, in Wahrheit aber nicht einmal ein Praktikum bei einem Privatermittler überstehen würde, mangels logischen Denkvermögens. Der sich mit einer Sache, die keinen interessiert außer der Staatsanwaltschaft wegen der Strafanzeigen gegen „ginger“, mit einem „Offenen Brief “ an die gelangweilte Weltöffentlichkeit wendet...

Schau'n wir mal, dann seh'n wir's schon:


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screenshot groß 


Medien-Watcher

Gegen rechtsradikale Inhalte und Hetzparolen im Netz
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Samstag, 4. Juni 2011 

Offener Brief

Lieber Kay L.,

da ja die Beiträge in Medienwatcher von Ihnen selbst für die Suchmaschinen optimiert werden und Sie selbst diese Beiträge publizieren und die Auffindbarkeit erhöhen, http://person.yasni.de/kay+lorey+1139666/seiten+m%C3%BCnchen, kann die StA getrost davon ausgehen, daß Ihnen dadurch kein Nachteil entstanden ist und somit keine strafbare Handlung erfolgt ist.
Danke für Ihre Unterstützung!
Vielleicht gewinnt der Staatsanwalt bei der Lektüre Ihrer Beiträge mal ein genaues Bild des Ausmaßes der Schäden, die Ihre Mobbingaktionen im Internet gegenüber anderen Menschen und Nationalitäten verursachen.
Vielleicht interessiert es mal einen Staatsanwalt, welche Hetzparolen und Beleidigungen Sie auch gegen Politiker wie z.B. türkischtämmige Ministerinnen und sogar den Bundespräsidenten abgelassen haben?
Es würde uns sehr interessieren, wie die Staatsanwaltschaft mit diesen Informationen umgeht, da es auch diverse Privatpersonen gibt, die uns gegenüber versichern, daß sie von Ihnen virtuell gestalkt wurden.
Wir werden die Namen und Infos der betreffenden Personen gern an die StA weitergeben.
 
Autor Ginger um 00:32  
http://medien-watcher.blogspot.com/2011/06/offener-brief.html

    * * * * * *           Ende des Zitats            * * * * * * 
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Verleumdung ist kein Kavaliersdelikt

Das deutsche Strafgesetzbuch ist da recht klar: wenn man etwas über einen anderen als Tatsache behauptet, sollte es wahr sein, und man sollte es auch beweisen können:

§186 StGB   
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

Bemerkenswert aber auch, wie sehr meine bescheidenenen Auswirkungen im Internet überschätzt werden. Paranoia hat ja als einen möglichen Ausdruck die völlige Verzerrung der Wahrnehmung, bis hin zu einer giganto-manisch anmutenden Übersteigerung des Gegners, sofern man nicht die Leugnung wählt.

Aber schauen wir doch mal im Einzelnen, was dieser Dummfug eigentlich aussagt, denn er strotzt nur so vor Denkfehlern und falschen Grundannahmen.
  1. Wird es selbst einem weniger versierten Internetnutzer auffallen, daß man „von außen“ einen Blog, den ein anderer zusammenschmiert, wohl kaum  für die Suchmaschinen „optimieren“ kann.  
  2. Sollte man sich darüber im Klaren sein, daß Straftatbestände wie der §185 StGB (Beleidigung),  §186 StGB (Üble Nachrede) und  §187 StGB (Verleumdung) nach dem Strafrecht betrachtet werden, es muß also gar kein konkreter Schaden eingetreten sein; einfach mal das Gesetz lesen! 
  3. Wurde ich bisher von den zur Anzeige gebrachten Verdächtigen lediglich beleidigt und verleumdet (als „Rechter“, als „Stalker“ und „Mobber“ sowie durch die herabwürdigende Behauptung, ich sei  „rechtsradikal“, „Rassist“ und „Antisemit“), kommt nun auch noch 
  4. der fälschlich gegen mich erhobene Vorwurf der „Volksverhetzung“ hinzu. 
  5. Wie man jemanden „virtuell stalken“ soll, dieses Kunststück darf  „ginger“ dann sicher dem Strafrichter erläutern. Der wird dann natürlich auch fragen, wo „ginger“ denn das Impressum im Blog hat... 

Angetrieben vom Haß 

Interessant ist's allemal: wie kommt jemand, dem man noch nie begegnet ist, der noch nie mit einem Kontakt hatte, in eine so obsessive Verfolgungs- und Verleumdungswut? Rational ist das nicht, also kann es nur unbändiger Haß sein, gepaart mit einem guten Teil Dummheit.


Plutarch hat's bereits analysiert...

...nur kann das in diesem Fall recht teuer werden, die Umsetzung dieser Weisheit:

„Audacter calumniare, semper aliquid haeret.“ 
„Verleumde nur dreist, etwas bleibt immer hängen.“ 

    1 Kommentar:

    1. Zum Nachlesen:


      Celia de Rosa
      Ständiger Autor - Friedensbewegung & Peace Making
      © Celia de Rosa - © Celia de Rosa


      Die deutsch-spanische Journalistin Celia de Rosa lebt und arbeitet in Spanien.

      Neben ihren beruflichen Aufgaben fand sie Entspannung und Freude am Schreiben sowie in der Produktion von Musik und Kunst. (Die von Celia de Rosa produzierten und komponierten Musiktitel erschienen sowohl bei Factor X, dem spanischen Pendant zu DSDS sowie auch von ihr produzierte Künstler wie Shaina Jones, die bei "un beso y una flor" unter den Gewinnern zu finden waren.)

      Wenn schon, dann richtig, machte sie das Schreiben zum Beruf, indem sie zunächst als freie Journalistin für diverse Online-Medien schrieb, bevor sie mit Suite101 einen weiteren Schritt zu unabhängigem Journalismus wagte.

      http://suite101.de/celia-de-rosa

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